1. Allgemeines:
Die allgemeinen Bedingungen liegen unseren Angeboten zugrunde und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen. Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als sie nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen.Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Aufträge:
Aufträge gelten nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Werden gegen eine nach Auftragserteilung erfolgte Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen keine Einwendungen eingebracht, so gilt diese als angenommen.Unsere Angebote sind freibleibend. Rechtsverbindlich zeichnungsberechtigt sind ausschließlich Geschäftsführer und Prokuristen unseres Unternehmens oder ausdrücklich Berechtigte.Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Schwechat als vereinbart. Es gilt in jedem Falle österreichisches Recht.
3. Zahlungen:
Wenn nicht anders vereinbart, sind Lieferungen und Leistungen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung und Rechnungslegung zu bezahlen.Für Teillieferungen sind Teilrechnungen vereinbart. Diese werden genauso behandelt wie andere Rechnungen. Als Zeitpunkt der Rechnungslegung gilt der Poststempel oder die Übergabe der Rechnung.Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Zahlungseingang auf unserem Bankkonto.Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so können wir die Erfüllung unserer Leistungen aufschieben, den ganzen noch offenen Kaufpreis fälligstellen und den Rücktritt vom Vertrag erklären.Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen 1% p.m. als vereinbart.
4. Unterlagen und Pläne:
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sind unser geistiges Eigentum und dürfen nur mit unserer Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
5. Lieferung:
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei ab Werk 1220 Wien Voitgasse 8, unverpackt und unverladen.
6. Gefahrenübergang:
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der Verkauf ab Werk. Der Gefahrenübergang findet daher bei Verladung im Werk statt, bei Montage- und Wartungsarbeiten bei Beendigung derselben.
7. Preise:
Preise sind veränderliche Preise im Sinne der ÖNORM 2050.Die angebotenen Preise verstehen sich nur auf die angeführten Lieferungen und Leistungen. Mehr- oder Sonderleistungen, sowie Überstunden werden gesondert verrechnet.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller dem Käufer uns gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten unser Eigentum.Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer uns seine Forderung bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen zahlungshalber ab. Der Käufer hat uns unverzüglich von der Weiterveräußerung einer Vorbehaltsware unter Bekanntgabe von Käufer, Kaufpreis, Lieferdatum und -ort zu verständigen und die Zession offenzulegen. Wir sind zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes und sofortiger Abholung der Ware unter gleichzeitigem Vertragsrücktritt jederzeit berechtigt, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug ist oder sonstige Umstände eintreten, die eine Gefährdung unserer Ansprüche begründen könnten, insbesondere bei einer Verschlechterung der Wirtschaftslage bzw. Kreditwürdigkeit, Anhängigkeit eines Insolvenzeröffnungsverfahrens bzw. Ablehnung der Eröffnung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort herauszugeben. Sämtliche mit der Geltendmachung und Realisierung unseres Eigentumsvorbehaltes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich unter Bekanntgabe der nötigen Daten zu verständigen.Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung etc. der Vorbehaltsware entsteht Miteigentum nach Verhältnis der Wertanteile.
9. Die Abnahme und Übernahme
Die Abnahme und Übernahme der erbrachten Leistung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung - max. 1 Woche durch Abnahmeprotokoll oder Lieferschein. In Ermangelung eines solchen gilt die Leistung, wenn nicht ausdrücklich widersprochen, als übernommen.
10. Gewährleistung und Haftung:
Die Frist für die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Lieferung oder Übernahme. Bei Veränderung oder Manipulation durch den Auftraggeber oder Dritte erlischt die Gewährleistung.Mängel müssen schriftlich innerhalb von 10 Tagen ab Übernahme oder Auftreten derselben gerügt werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt durch eine Mängelrüge nicht ein.Es gilt als vereinbart, daß wir für Schaden nur bis zur Höhe des Kaufpreises Ersatz leisten.
Die Art der Schadensbehebung steht in unserer Wahl (Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung).Die Produkthaftung lt. PHG wird für Sachschäden an gewerblich genutzten Sachen bei Unternehmensgeschäften im Sinne des KSchG ausgeschlossen.
11. Termine:
Vereinbarte Termine sind für uns nur verbindlich, wenn vom Auftraggeber alle erforderlichen Grundlagen und Vorliegerleistungen rechtzeitig beigestellt werden. Durch ein Versäumnis entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
12. Entsorgung:
Wenn nicht anders vereinbart, gehen Verpackungen in das Eigentum des Auftraggebers über und sind ebenso wie demontierte Bauteile und Baurestmassen von ihm zu entsorgen.
13. Wartungen:
Von uns durchgeführte Wartungen erhalten den ursprünglichen Zustand und sind keine Veränderung des Bauteils.
14. Zeichnung:
Mit Unterschrift bestätigen beide Vertragspartner, zur Zeichnung berechtigt zu sein.