Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

Die allgemeinen Bedingungen liegen unseren Angeboten zugrunde und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen. Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als sie nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Aufträge

Aufträge gelten nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Werden gegen eine nach Auftragserteilung erfolgte Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen keine Einwendungen eingebracht, so gilt diese als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Rechtsverbindlich zeichnungsberechtigt sind ausschließlich Geschäftsführer und Prokuristen unseres Unternehmens oder ausdrücklich Berechtigte. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Schwechat als vereinbart. Es gilt in jedem Falle österreichisches Recht.

3. Zahlungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind Lieferungen und Leistungen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung und Rechnungslegung zu bezahlen. Für Teillieferungen sind Teilrechnungen vereinbart. Diese werden genauso behandelt wie andere Rechnungen. Als Zeitpunkt der Rechnungslegung gilt der Poststempel oder die Übergabe der Rechnung. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Zahlungseingang auf unserem Bankkonto. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so können wir die Erfüllung unserer Leistungen aufschieben, den ganzen noch offenen Kaufpreis fälligstellen und den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen 1% p.m. als vereinbart.

4. Unterlagen und Pläne

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sind unser geistiges Eigentum und dürfen nur mit unserer Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

5. Lieferung

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei ab Werk 1220 Wien Voitgasse 8, unverpackt und unverladen.

10. Gewährleistung und Haftung

Die Frist für die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Lieferung oder Übernahme. Bei Veränderung oder Manipulation durch den Auftraggeber oder Dritte erlischt die Gewährleistung. Mängel müssen schriftlich innerhalb von 10 Tagen ab Übernahme oder Auftreten derselben gerügt werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt durch eine Mängelrüge nicht ein. Es gilt als vereinbart, daß wir für Schaden nur bis zur Höhe des Kaufpreises Ersatz leisten. Die Art der Schadensbehebung steht in unserer Wahl (Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung). Die Produkthaftung lt. PHG wird für Sachschäden an gewerblich genutzten Sachen bei Unternehmensgeschäften im Sinne des KSchG ausgeschlossen.